"Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter, der Ältestenrat hat in seiner 45. Sitzung am 14. Januar 2016 beschlossen, dass die in Nummer 2.1 der Anlage 1 zu Nummer 3.5 der Ausführungsbestimmungen des Ältestenrates zu § 12 Absatz 4 Satz 1 Nummer 4 des Abgeordnetengesetzes aufgeführte bisherige Obergrenze des Anschaffungswertes von 800,00 Euro (einschließlich Mehrwertsteuer und Nebenkosten) auf 1.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer für Hard- und Software in Zusammenhang mit der Nutzung des IuK-Systems geändert wird. (...)"
Carsten Sinß | 33 Jahre | politisch interessiert & aktiv | Sozialdemokrat | Oestrich-Winkel (Rheingau) | Diplom-Kaufmann | Metaller | beschreibt in 'rot' Auszüge aus seinem politischen und privaten Leben.
Donnerstag, März 03, 2016
Information aus der Bundestagsverwaltung
Alles klar? :-)
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